Bereitschaftsdienst
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Unser Wasser verfügt immer noch über beste Werte. So ist seit Inbetriebnahme weder ein nennenswerter Anstieg von Pflanzenschutzmittel noch von Nitrat festzustellen.
Mit dem Zweckverband der Rottenburger Gruppe besteht ein Notverbund von Mainzendorf zum Wasserturm bei Arth und von Stollnried nach Unterneuhausen. Um bei einer Störung die Wasserversorgung aufrecht erhalten zu können und einer Verkeimung vorzubeugen, werden diese Leitungen permanent in Betrieb gehalten. Der Anteil des Wassers der Rottenburger Gruppe (Hohenthann) an der Gesamtmenge war 2022 bei rd. 4,33 %, der Rest wird aus dem Brunnen Kreutbartl eingespeist. Durchgeführte Untersuchungen in Bereichen, in denen das Wasser der Rottenburger Gruppe mit dem der Pfettrachgruppe vermischt wird, zeigten in keinem Fall eine Überschreitung der Grenzwerte.
Probenahmen der Rottenburger – Gruppe können auf deren Website abgerufen werden
Unser naturbelassenes Trinkwasser, hat die höchste Güte und Qualität nach der gültigen Trinkwasserverordnung, es ist für die Diätküche und zur Zubereitung von Babynahrung hervorragend geeignet.
Ideal ist es zum Mischen von Fruchtsäften. Vereinfacht ausgedrückt, es ist Trinkwasser bester Qualität, das sofort (wir liefern bis zum Hauptwasserzähler im Keller - Übergabestelle - absolut naturbelassenes Trinkwasser) aus dem Wasserhahn trinkbar ist; keine chemischen Zusätze, keine Kalorien, keine Krankheitskeime.
Mit Kohlensäure versetzt, Geräte gibt es auf dem Markt, perlt und schmeckt es noch erfrischender. Unser Wasser kostet aus dem Wasserhahn, Lieferung frei Haus, rund 90 Cent für 1000 Liter.
Das Trinkwasser wird jährlich auf seine chemisch-physikalische Zusammensetzung untersucht. Bakterielle Untersuchungen erfolgen nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes Landshut.
Erläuterung zu den Qualitätsparametern des Trinkwassers
Gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) werden für die Trinkwasserversorgung nur Wasservorkommen herangezogen, aus denen dauerhaft einwandfreies Wasser gewonnen wird.
Die durch die TrinkwV festgelegten Grenzwerte entsprechen dem jeweils zulässigen Höchstwert eines Stoffes im Trinkwasser.
Ein Kriterium für die Festsetzung des Grenzwertes ist, dass dessen Einhaltung die menschliche Gesundheit bei lebenslangem Genuss nicht beeinträchtigen darf.
Die Grenzwerte ermöglichen zudem eine zuverlässige und neutrale Prüfung des Trinkwassers!
Härtegrad
Unter der Härte des Wassers wird die Summe der enthaltenen Kalzium- und Magnesiumionen verstanden. Die Angabe erfolgt überwiegend in Grad deutscher Härte (°dH). Bei uns ist der Wert aktuell bei 18,1° dH.
Die Härte des Wassers ist im Haushalt z. B. wichtig für die zu verwendende Waschmittelmenge.
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen. Das Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
Alt | Neu | |
Härtebereich 1 | Härtebereich weich | mehr als 1,5 Miilimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° dH) |
Härtebereich 2 | Härtebereich mittel | 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14° dH) |
Härtebereich 3 | Härtebereich hart | mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14° dH) |
Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten Härtebereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (was für Härteangaben international gebräuchlich ist). Es wird davon ausgegangen, dass weiterhin die Gesamthärte (Summe der Konzentrationen von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben ist. Das Gesetz macht hierzu allerdings keine Aussage.
Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht; die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche.
Ein Grenzwert ist in der TrinkwV nicht definiert.
pH-Wert
Der pH-Wert ist die Maßzahl für den Gehalt des Wassers an Wasserstoffionen.
Im Trinkwasser wird der pH-Wert angestrebt, der dem Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht entspricht, d.h. das Wasser ist dann weder kalkaggressiv noch kalkabscheidend.
Nach der TrinkwV soll der pH-Wert dabei zwischen 6,5 und 9,5 liegen.
Sulfat (SO4)
Sulfationen bestehen aus Sauerstoff und Schwefel. Sulfat ist im menschlichen Organismus im Serum enthalten und wird vom Körper aus Schwefelverbindungen selbst hergestellt.
Der Grenzwert für Sulfat beträgt gemäß TrinkwV 250mg/l.
Nitrat (NO3) / Nitrit (NO2)
Die TrinkwV 2001 enthält für Nitrat einen Grenzwert von 50 mg/l, der nicht überschritten werden darf.
Unser Trinkwasser ist für Säuglingsnahrung geeignet!