Bereitschaftsdienst
0 87 04 377
- Höhe der Beiträge bei Neuanschluss und Geschossflächenerweiterungen;
- Bauwassergebühren
- Kosten je m³ Wasser
- Grundgebühren gestaffelt nach Zählergröße
Seit einigen Jahren rechnet der Zweckverband auch die Abwassergebühren im Auftrag der Gemeinden Furth und Weihmichl ab.
Neben dem Druck und dem Versand der Bescheide wird auch die Zahlungsabwicklung für diese Gebühren vom Zweckverband erledigt, verbucht und an die beiden Gemeinden weitergeleitet. Die technische Betreuung wird weiterhin von den Gemeinden selbst erledigt. Die Zusammenarbeit funktioniert bestens und erspart den Gemeinden Zeit und Kosten, da alle Bescheide gemeinsam verschickt werden. Dank des Programms DATEV Kommunal werden die Bescheide erstellt und gleichzeitig die zu zahlenden Gebühren an das Buchhaltungsprogramm übergeben.
Bezüglich Gartenwassernutzung wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Gemeinden. Die ersten 12000 Liter Wasser, die im Garten verbraucht werden, bleiben bei Abzugsmengen in jedem Jahr unberücksichtigt. Wenn Sie z.B. 15000 Liter Wasser im Jahr im Garten verbrauchen werden Ihnen nur 3000 Liter bei den Abwassergebühren abgezogen. Beim Frischwasser gibt es für Gartenbewässerung grundsätzlich keinen Abzug.
Genauere Informationen über Abwasserleitungen und technische Ausführungen erhalten Sie bei den jeweiligen Mitgliedsgemeinden, die Sie wie folgt finden können:
www.furth-bei-landshut.de
www.weihmichl.de
www.altdorf-ndb.de
Die Gebührenhöhe für Abwasser beträgt in
Furth und Arth | 1,20 € |
Weihmichl | 2,00 € |
Unterneuhausen | 2,00 € |
Bank | BIC | IBAN |
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Sparkasse Landshut | BYLADEM1LAH | DE57 7435 0000 0001 0002 33 |
Raiffeisenbank Landshuter Land | GENODEF1ERG | DE15 7436 2663 0003 5135 05 |